AGB

Verreaud-Diamanten

1. KAUFGEGENSTAND

Die Verkäuferin verkauft und übereignet dem Käufer von der Verkäuferin zuvor beschaffte und in einem Schweizer Hochsicherheits-Zollfreilager eingelagerte Diamanten. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich oder abzüglich eines Mehr- oder Minderbetrages, der sich aus der tatsächlichen Beschaffenheit der Diamanten ergibt.

Abweichungen bis zu 20 Euro bleiben insofern außer Betracht. Die Verkäuferin wird die Auswahl der Diamanten so treffen, dass möglichst keine erheblichen Wertabweichungen vorliegen, allenfalls aber solche bis zu 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

Gewährt die Verkäuferin dem Käufer einen Rabatt, so kann der Käufer diesen – nach seiner im Online- Formular mittels Auswahlmenü unter dem Punkt Rabattwunsch getroffenen Auswahl – als finanziellen Kaufpreisnachlass oder durch eine Übereignung weiterer Diamanten in dem Rabatt entsprechenden Wert erhalten.

1.A. EINLAGERUNGSVERTRAG, VERWAHRUNG

Die Verkäuferin hat die vertragsgegenständlichen Diamanten in einem Schweizer Hochsicherheits- Zollfreilager eingelagert. Näheres ergibt sich aus dem Einlagerungsschein gem. Ziffer 4.

2. ZAHLUNG UND EIGENTUMSÜBERTRAGUNG

Der Kaufpreis ist binnen einer Woche ab Vertragsschluss ohne Berücksichtigung beschaffenheitsbedingter Zu- oder Abschläge nach Ziffer 1 auf das dem Käufer mitgeteilte Kontrollkonto der Verkäuferin zu überweisen. Die Freigabe des Kaufpreises an die Verkäuferin erfolgt durch einen von ihr eingesetzten Mittelverwendungskontrolleur erst nach der beanstandungsfreien Übereignung der vertragsgegenständlichen Diamanten.

Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung gem. Satz 1 verbleibt das Eigentum an den vertragsgegenständlichen Diamanten bei der Verkäuferin.

Der Eigentumsübergang erfolgt Zug um Zug bei vollständiger Kaufpreiszahlung gem. Satz 1 und wird dadurch bewirkt, dass die Verkäuferin dem Käufer ihren Herausgabeanspruch im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Diamanten gegen das Hochsicherheits-Zollfreilager abtritt (§§ 929, 931 BGB).

3. ZERTIFIKAT

Zu jedem der verkauften und eingelagerten Diamanten wird dem Käufer mit dem Einlagerungsschein ein international anerkanntes Zertifikat der führenden gemmologischen Institute wie zum Beispiel GIA, AIG, AGS, IGI oder CGL übergeben, welches die wertbildenden Eigenschaften jedes Diamanten bestätigt und damit den Wert.

4. EINLAGERUNGSSCHEIN UND EIGENTUMSNACHWEIS

Der Käufer erhält von der Verkäuferin einen Einlagerungsschein bzgl. der vertragsgegenständlichen Diamanten, der sowohl die Verkäuferin als auch das Hochsicherheits-Zollfreilager ausweist. Dieser gilt gleichzeitig als Eigentumsnachweis des Käufers und Zugangsberechtigung zu dessen vertragsgegenständlichen Diamanten.

5. WERTAUSGLEICH

Die Vertragspartner sind sich darüber im Klaren, dass geschliffene Diamanten jeweils individuelle Eigenschaften aufweisen, weswegen es zu den unter Ziff. 1 genannten Abweichungen zwischen Kaufpreisvorauszahlung und dem Wert der Diamanten kommen kann. Sobald diese Abweichung die Geringfügigkeitsgrenze gem. Ziff. 1 übersteigt, wird eine Überzahlung dem Käufer unverzüglich erstattet. Weisen die übereigneten Diamanten einen höheren Wert auf, hat der Käufer binnen zwei Wochen nach Übereignung eine entsprechende Nachzahlung zu leisten.

6. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE

Neben den gesetzlichen Gewährleistungsregeln übernimmt die Verkäuferin für die Dauer von 3 Jahren nach Übereignung eine Garantie, wonach der Käufer berechtigt ist, den Kaufgegenstand zurückzuübereignen, wenn ein aktuelles, international anerkanntes Zertifikat eines gemmologischen Instituts einen Wert ausweist, der den Kaufpreis unterschreitet.

7. VORKAUFSRECHT DER VERKÄUFERIN

Nach Ablauf von drei Jahren ab Übereignung hat die Verkäuferin unbeschadet der Rechte aus Ziff. 6 ein Vorkaufsrecht, wird sich gegenüber dem Käufer bis 2 Wochen vor Ablauf von 3 Jahren dazu erklären, ob sie von diesem Recht Gebrauch macht und dann dazu ein Kaufangebot auf Grundlage einer Zertifikatbewertung erstellen. Auf eine Rücknahme durch die Verkäuferin hat der Käufer keinen Rechtsanspruch.

8. WIDERRUFSRECHT

Dem Käufer, der Verbraucher ist, steht das gesetzliche Widerrufsrecht ausweislich unserer Widerrufsbelehrung zu.

9. ERKLÄRUNGEN DES KÄUFERS

Der Käufer verpflichtet sich, der Verkäuferin umgehend von Änderungen seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Bezug auf die in diesem Vertrag gemachten Angaben zu informieren, insbesondere über Änderungen seiner zustellfähigen Anschrift sowie Wegzug aus dem Inland.

10. VERSCHIEDENES

10.1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern in der Europäischen Union gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass dadurch nicht die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften desjenigen Mitgliedsstaates eingeschränkt werden, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

10.2. Soweit der Käufer Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Verkäuferin. Soweit der Käufer Verbraucher ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

10.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen keiner strengeren Form als dieser Vertrag.

10.4. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung werden die Parteien durch eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.

INFORMATIONEN ÜBER DIE VERKÄUFERIN

Verreaud Ltd.
A11 2 Alexandra Gate
Cardiff CF24 2SA
United Kingdom
Companies House Cardiff: Company Number
15272592
E-Mail: info@verreaud-diamanten.ch
Telefon: +41 78 20 75 302
www.verreaud-diamanten.ch